Mithaftung Betreiber von Facebookseite

14.06.2018

Am 5. Juni 2018 hat der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein Urteil zu einem jahrelangen Rechtsstreit bzgl. der Verantwortung von Betreibern von Fanpages auf Facebook gesprochen. Die Konsequenzen werden sehr unterschiedlich beurteilt.

Rechtsanwalt Prof. Niko Härting:
"Unmittelbare Auswirkungen für die Betreiber von Fanseiten hat die Entscheidung des EuGH zunächst wohl nicht. Anwalt Härting sieht kein Potenzial für Abmahnungen gegen die Betreiber von Facebook-Fanseiten. "Selbst die betroffene Wirtschaftsakademie führt ihre Seite weiter", so Härting. Ein Blick auf das Facebook bestätigt dies. Das Institut verweist auch auf eine Stellungnahme der IHK Schleswig-Holstein, laut der noch kein Gericht den bisherigen Betrieb von Facebook-Fanseiten hinsichtlich datenschutzrechtlicher Probleme verboten habe."
Quelle: Neue Westfälische

Rechtsanwältin Juristin Anja Neubauer:
"In erster Konsequenz heißt das, dass alle Seitenbetreiber ihre Seiten löschen oder zumindest "nicht sichtbar" schalten müssten! Und zwar so lange, bis Facebook eine Option bereithält, dass die Speicherung der Daten explizit ausgeschlossen werden kann!"
Quelle: Meedia

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