„Hinweisgeberschutzgesetz“ seit 02. Juli 2023 in Kraft
07.07.2023
Mit dem neuen „Hinweisgeberschutzgesetzes“ sollen Personen geschützt werden, die Rechtsverstöße melden.
Abhängig von der Unternehmensgröße muss dafür eine „Meldestelle“ eingerichtet werden (§12).