„Hinweisgeberschutzgesetz“ seit 02. Juli 2023 in Kraft

07.07.2023

Mit dem neuen „Hinweisgeberschutzgesetzes“ sollen Personen geschützt werden, die Rechtsverstöße melden.

Abhängig von der Unternehmensgröße muss dafür eine „Meldestelle“ eingerichtet werden (§12).

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO

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