Gesetz verpflichtet zum ProduktUpdate, auch für Apps

26.06.2021

Mit dem neuen Gesetz sind Hersteller dazu verpflichtet, ihre Produkte mit „digitalen Elementen“ (z. B. Tablets) auf aktuellem Stand zu halten. Das Gesetz gilt auch für Software­anwendungen wie z. B. Apps.

Damit wird gewährleistet, dass Nutzer, die heute eine App kaufen, diese auch nach Updates von Betriebs­systemen verwenden können. Für die Anbieter von Apps ergeben sich daraus entsprechende Aktualisierungs­pflichten.  

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