Gesetz verpflichtet zum ProduktUpdate, auch für Apps
26.06.2021
Mit dem neuen Gesetz sind Hersteller dazu verpflichtet, ihre Produkte mit „digitalen Elementen“ (z. B. Tablets) auf aktuellem Stand zu halten. Das Gesetz gilt auch für Softwareanwendungen wie z. B. Apps.
Damit wird gewährleistet, dass Nutzer, die heute eine App kaufen, diese auch nach Updates von Betriebssystemen verwenden können. Für die Anbieter von Apps ergeben sich daraus entsprechende Aktualisierungspflichten.
Mehr lesen auf www.internetworld.de