Falsche Einbindung Google Fonts kann abgemahnt werden

Google Fonts

02.02.2022

Das Landgericht München hat entschieden, dass die Einbindung von Google Fonts gegen die DSGVO verstößt, wenn diese von Google Servern geladen wird. Wer es trotzdem macht, kann auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt werden.

Hintergrund: Wenn die Schrift von Google-Servern eingebunden wird, wird die IP-Adresse des Nutzers an Google in die USA übertragen.

„Die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Klägers durch die Beklagte an Google stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeits­rechtes in Form des informationellen Selbst­bestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB dar", so das Gericht.

Bei Google Fonts gibt es eine einfache Lösung, die Schrift muss nur „lokal“ eingebunden werden. 

Für Abmahner ist es relativ einfach herauszufinden, ob beim Aufruf einer Website Google Fonts von Google-Servern geladen wird (Bild).

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Update: Mittlerweile werden/wurden viele Seiten­betreiber abgemahnt.

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