Datenschutzerklärung
22.02.2011
Laut Telemediengesetz muss ein "Diensteanbieter" (jeder Betreiber einer Website) den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in allgemein verständlicher Form unterrichten (gekürzt, Volltext unter www.gesetze-im-internet.de).
Unter den nachfolgenden Adressen kann man Mustertexte verschiedener Rechtsanwälte lesen:
www.it-recht-kanzlei.de
www.law-blog.de
Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer/m Rechtsanwält/in beraten.