Datenschutzbeauftragter

22.02.2011

Jede öffentliche Stelle (unabhängig der Mitarbeiterzahl) sowie jedes Unternehmen, in dem regelmäßig mindestens 10 Personen (inkl. Geschäftsführung, Azubis, Praktikanten) mit personenbezogenen Daten umgehen, muss laut Paragraph 4f BDSG schriftlich einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Mehr unter www.gesetze-im-internet.de

Obwohl wir keine öffentliche Stelle sind und in unserer Agentur weniger als 10 Personen tätig sind, die mit personenbezogenen Daten umgehen, hat sich 2009 eine Mitarbeiterin zur zertifizierten Datenschutzbeauftragten qualifiziert, damit wir unsere Kunden korrekt beraten können.
Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Seite "Datenschutz-/beauftragter"

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