Bußgeld wegen E-Mail-Verteiler CC (Datenschutz)

18.07.2013

In Bayern wurde gegen eine Mitarbeiterin eines Unternehmens ein Bußgeld verhängt. Sie hat eine E-Mail mit vielen "sichtbaren" Empfängern versendet.

In den meisten Fällen macht es keinen Sinn, ggf. ist es geschäftsschädigend, mehrere Adressen in die "An" bzw. "CC" Zeile zu schreiben, weil:

1. Jeder kann sehen, an wen diese E-Mail noch versendet wurde (Kunden, Geschäftspartner, Mandanten) und dieses ist in der Regel nicht erwünscht.

2. Alle Adressen in der E-Mail sind auf dem jeweiligen Empfänger-PC gespeichert und wenn dieser mit Schadstoffprogrammen verseucht ist, landen sie ggf. in Spamverteilern.
Gerade in der Kommunikation mit Privatpersonen kann man davon ausgehen, dass viele PCs aus Unwissenheit, Kosten- oder Zeitgründen nicht ausreichend vor Viren und Trojanern geschützt sind.

Unser Tipp: Machen Sie konkrete Vorgaben für die E-Mail-Kommunikation in Ihrem Unternehmen (Handling, Signatur etc.) und wenn Sie E-Mails mit sichtbaren Empfängern erhalten, weisen Sie den Absender ggf. auf das Bußgeldverfahren hin.

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