abgemahnt wegen Datenschutz
12.03.2014
Bis dato galt die allgemeine Einschätzung, dass solche "Vergehen" eine Ordnungswidrigkeit sind und nicht abgemahnt werden. Ein Gericht entschied nun, dass es sich bei den Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) um Marktverhaltensregeln handelt, zu denen auch der Datenschutz gehört.
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Telemediengesetz (TMG) Paragraph 13