Datenschutzbeauftragter in Rostock

Datenschutz

Fast täglich hören wir heute von "Datenpannen": hier taucht eine Diskette mit individuellen Daten von tausenden Versicherten auf, dort wird eine CD mit Bankdaten zum Kauf angeboten. Diese Fälle sind zwar sehr medienwirksam, doch machen vorsätzliche Handlungen wie "Insider-Datenklau" oder höhere Gewalt und technisches Versagen nur einen kleinen Teil aus.
Bei rund 80 Prozent der "Datenpannen" sind die Ursachen organisatorische Mängel, z. B. keine einheitlichen Regeln im Umgang mit persönlichen Daten bzw. deren Nichteinhaltung, Unkenntnis der bearbeitenden Personen, ungeschützte Zutritts- und Zugangsmöglichkeiten, schlampiger Umgang mit vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen etc.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Alltag jedes öffentlichen und jedes Wirtschaftsunternehmens sind im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie im Telekommunikationsgesetz (TKG) und im Telemediengesetz (TMG) geregelt: Erhebung, Speicherung, Nutzung von personengebunden Daten, Wahrung der Verbraucherinteressen, Vorgaben für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste.

Jede öffentliche Stelle und jedes Unternehmen (nicht öffentliche Stelle), in dem regelmäßig mindestens 10 Personen (inkl. Geschäftsführung, Azubis, Praktikanten) mit personenbezogenen Daten umgehen, müssen laut § 4f BDSG einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dies kann sowohl ein interner als auch externer Datenschutzbeauftragter sein.

Datenschutz-Organisation

Organisieren Sie die Geschäftsabläufe in Ihrem Unternehmen so, dass sie einerseits den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen und andererseits, dass Ihre Geschäftsgrundlage langfristig gesichert ist. Schlagwörter hierzu: Imageverlust durch Datenpanne bzw. auch Wirtschaftsspionage.

IT-Sicherheit

IT (Informationstechnologien) dienen der automatisierten Verarbeitung von Daten verschiedenster Art. Schützen Sie diese Daten und stellen Sie sicher, dass
  • die Daten vertraulich behandelt werden
  • sie nur von befugten Personen be- bzw. verarbeitet werden können
  • sie befugten Personen jederzeit verfügbar sind (Datensicherung!)
  • sie aus verlässlichen Quellen stammen (Vermeidung von Rufschädigung, Manipulation)
Klassifizieren Sie Ihre Daten und stimmen Sie den Schutzbedarf entsprechend ab. Schutzmöglichkeiten sind u. a. klare Regeln und die Kontrolle der Einhaltung, regelmäßige Programm-Updates, Datensicherungen, Zutrittskontrolle, Begrenzung der Personenzahl mit Zugang zu sensiblen Daten, Passwortschutz etc.

im täglichen Umgang

Wenn wir im Auftrag unserer Kunden Daten erheben/bearbeiten, erfolgt dieses unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.

Datenschutzbeauftragte Britta Schweers  
Unsere zertifizierte Datenschutzbeauftragte, Frau Britta Schweers, steht Ihnen gern beratend zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich beraten.

Domainverkauf:
Immer wieder versuchen unseriöse Anbieter Domains unter der Vorgabe zu verkaufen, dass ein Mitbewerber diese sonst registrieren würde. Wenn ein Mitbewerber eine Domain registrieren will, dann tut er es und fragt nicht erst nach. Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!

Sicherheitstipp:
Erst im Januar 2010 gab es wieder eine Warnung vor Sicherheitslücken. Es wird u.a. empfohlen, E-Mails nur als "Text-Mails" zu lesen.
Dieses sollte aus unserer Sicht in Unternehmen zur Standardeinstellung gehören. mehr unter sueddeutsche.de.

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