Datenschutz
Fast täglich hören wir heute von "Datenpannen":
hier taucht eine Diskette mit individuellen Daten von tausenden Versicherten
auf, dort wird eine CD mit Bankdaten zum Kauf angeboten. Diese Fälle
sind zwar sehr medienwirksam, doch machen vorsätzliche Handlungen
wie "Insider-Datenklau" oder höhere Gewalt und technisches
Versagen nur einen kleinen Teil aus.
Bei rund 80 Prozent der "Datenpannen" sind die Ursachen
organisatorische Mängel, z. B. keine einheitlichen Regeln im Umgang
mit persönlichen Daten bzw. deren Nichteinhaltung, Unkenntnis
der bearbeitenden Personen, ungeschützte Zutritts- und Zugangsmöglichkeiten,
schlampiger Umgang mit vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen etc.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Alltag jedes öffentlichen
und jedes Wirtschaftsunternehmens sind im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
sowie im Telekommunikationsgesetz (TKG) und im Telemediengesetz (TMG)
geregelt: Erhebung, Speicherung, Nutzung von personengebunden Daten,
Wahrung der Verbraucherinteressen, Vorgaben für elektronische
Informations- und Kommunikationsdienste.
Jede öffentliche Stelle und jedes Unternehmen (nicht öffentliche Stelle),
in dem regelmäßig mindestens 10 Personen (inkl.
Geschäftsführung, Azubis, Praktikanten) mit personenbezogenen
Daten umgehen, müssen laut § 4f BDSG einen Datenschutzbeauftragten
bestellen. Dies kann sowohl ein interner als auch externer
Datenschutzbeauftragter sein.
Datenschutz-Organisation
Organisieren Sie die Geschäftsabläufe in Ihrem Unternehmen so,
dass sie einerseits den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen
und andererseits, dass Ihre Geschäftsgrundlage langfristig gesichert
ist. Schlagwörter hierzu: Imageverlust durch Datenpanne bzw. auch
Wirtschaftsspionage.
IT-Sicherheit
IT (Informationstechnologien) dienen der automatisierten Verarbeitung
von Daten verschiedenster Art. Schützen Sie diese Daten und stellen
Sie sicher, dass
- die Daten vertraulich behandelt werden
- sie nur von befugten Personen be- bzw. verarbeitet werden können
- sie befugten Personen jederzeit verfügbar sind (Datensicherung!)
- sie aus verlässlichen Quellen stammen (Vermeidung von Rufschädigung, Manipulation)
Klassifizieren Sie Ihre Daten und stimmen Sie den Schutzbedarf entsprechend
ab. Schutzmöglichkeiten sind u. a. klare Regeln und die Kontrolle
der Einhaltung, regelmäßige Programm-Updates, Datensicherungen,
Zutrittskontrolle, Begrenzung der Personenzahl mit Zugang zu sensiblen Daten,
Passwortschutz etc.
im täglichen Umgang
Wenn wir im Auftrag unserer Kunden Daten erheben/bearbeiten, erfolgt dieses unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
Unsere zertifizierte Datenschutzbeauftragte, Frau Britta Schweers, steht Ihnen gern beratend zur Seite.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich beraten.